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Gerichtsgebühren: Befreiung
• Der Verwaltungsgerichtshof hat schon wiederholt ausgesprochen, dass dann, wenn die Grundbuchsgesuche für die Eintragung von Simultanhypotheken in einem zeitlichen Abstand gestellt werden, in Anbetracht des klaren Wortlautes der Befreiungsbestimmung der Anm. 7 zur TP 9 GGG kein Raum mehr für eine Gebührenbefreiung bleibt. - (TP 9 Anm. 7 GGG), (Abweisung)
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