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SWK 31, 1. November 2010, Seite 934

Vertragsstrafe oder Entgelt?

Zur Abgrenzung von Leistungsaustausch und Schadenersatz

Reinhold Beiser

In der Umsatzsteuer sind Leistungsaustausch und Schadenersatz abzugrenzen. Ein Leistungsaustausch erfordert eine finale Verknüpfung von Leistung und Gegenleistung. Schadenersatz ist mangels einer solchen finalen Verknüpfung nicht umsatzsteuerbar.

1. Ein "Timesharing-Fall" aus der Rechtsprechung

Ein Hotelunternehmer hat vor dem "Timesharing-Verträge" abgeschlossen: Ein Gast mietet ein bestimmtes Hotelappartement für bestimmte Kalenderwochen eines jeden Jahres auf 40 Jahre (längstens bis ). Die Miete für das Hotelappartement ist zur Gänze bei Vertragsabschluss vor dem bezahlt worden. Die laufenden Betriebskosten werden jährlich neu festgesetzt. Gerät der Mieter länger als 45 Tage hinsichtlich der Betriebskosten in Verzug, so verliert er sein Wohnrecht für das laufende Jahr. Im Fall eines Zahlungsrückstands des Mieters von mehr als drei Jahren hinsichtlich der Betriebskosten kann das Hotelunternehmen den Mietvertrag für die Zukunft für ungültig (nichtig) erklären. Mit der Nichtigerklärung erlöschen die wechselseitigen Rechte und Pflichten.

Im Beschwerdefall hat der Mieter des Hotelappartements die Miete für 40 Jahre im Voraus (bei Vertragsabschluss vor dem ) bezahlt. Aufgrund eines Rüc...

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