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Gemischt genutzte Gebäude
• Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom , 2009/15/0100, auf der Grundlage des , Sandra Puffer, zu Recht erkannt, dass nicht jede private Nutzung eines ansonsten umsatzsteuerpflichtig vermieteten Gebäudes den Vorsteuerabzug einschränkt. Entscheidend ist, ob für räumliche Bereiche des Gebäudes ein Überwiegen der Nutzung für private Wohnzwecke im Sinne des § 20 EStG gegeben ist. - (§ 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994), (Abweisung)
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