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Ausfuhrlieferungen: Nachweis
• Es kommt für die Steuerfreiheit des einzelnen Umsatzes entscheidend auf das Vorliegen der materiellrechtlichen Voraussetzungen der Steuerbefreiung an, während bloß formelle Belange bei der Beurteilung der Steuerpflicht zurückzutreten haben. Ist der buchmäßige Nachweis für einzelne Ausfuhrlieferungen erbracht, so ist für diese die Steuerbefreiung zu gewähren, auch wenn die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung sonst in Zweifel zu ziehen ist. - (§ 7 UStG 1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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