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SWK 33, 20. November 2010, Seite 987

Missbrauch durch Einbringung und Umwandlung?

Kritik einer UFS-Entscheidung

Reinhold Beiser

Der UFS, Außenstelle Feldkirch, bejaht einen Missbrauch, wenn die Ehefrau zunächst ihren Betrieb mit offenen Verlustvorträgen nach Art. III UmgrStG in eine GmbH ihres Ehemanns gegen Anteilsgewährung einbringt und diese GmbH zwei Jahre später auf ihren Ehemann als Einzelunternehmer nach Art. II UmgrStG umgewandelt wird. Ein Missbrauch ist zu verneinen. Schwieriger zu beantworten ist die Frage, ob die Verlusttransfersperre des § 10 Z 1 UmgrStG greift.

1. Der Sachverhalt

Die Ehefrau hat jahrelang als Einzelunternehmerin einen Sporthandelsbetrieb geführt und einen Verlustvortrag von ca. 250.000 Euro aufgebaut. Am wird dieser Betrieb nach Art. III UmgrStG in eine vom Ehemann bar gegründete GmbH zum Einbringungsstichtag eingebracht. Die einbringende Ehefrau erhält als Gegenleistung 10 % an der übernehmenden GmbH.

Die GmbH erzielt trotz Entschuldung des Betriebs im Zuge der Einbringung in den Folgejahren 2002 und 2003 Verluste (ca. 23.000 Euro 2002 und ca. 19.000 Euro 2003). Am wird die GmbH zum auf den Ehemann als Hauptgesellschafter nach Art. II UmgrStG umgewandelt. Die Ehefrau wird mit 2.000 Euro Barzahlung für ihren 10-%-Anteil abgefunden.

2. Zwei Fragen

1. Ist die Kombination einer Einbringung mit einer Umwandlung als Missbrauc...

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