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SWK 33, 20. November 2010, Seite 973

Vorauszahlungen - Abfluss und Zuordnung

Höhe und Zeitpunkt des Abflusses von Vorauszahlungen von Mieten und SV-Beiträgen

Christian Prodinger

Zahlt ein Einnahmen-Ausgaben-Rechner Ausgaben für ein folgendes Kalenderjahr voraus, so führt die Zahlung in diesem Jahr zu Betriebsausgaben. Voraussetzung ist, dass der Abfluss erfolgt ist, der Steuerpflichtige daher die wirtschaftliche Verfügungsmacht über den Betrag verloren hat. Nach dem UFSführen Vorauszahlungen von Beiträgen zur gewerblichen Sozialversicherung für das Folgejahr und für erst im Folgejahr fällige Nachzahlungen zu keinem Abfluss von Ausgaben. Fraglich ist, ob diese Entscheidung auch in weiteren Bereichen - hier behandelt am Beispiel von Mietvorauszahlungen - Auswirkungen hat.

1. Rechtsgrundlagen

Im Bereich der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung im betrieblichen Bereich und der Überschussrechnung im außerbetrieblichen Bereich gilt zufolge § 19 Abs. 2 EStG, dass Ausgaben für das Kalenderjahr abzusetzen sind, in dem sie geleistet worden sind. Bestimmte Vorauszahlungen müssen jedoch gleichmäßig auf den Zeitraum der Vorauszahlung verteilt werden, außer sie betreffen lediglich das laufende und das folgende Jahr. Somit ist grundsätzlich für den Abfluss nicht entscheidend, in welchem Jahr sich die Ausgabe wirtschaftlich auswirkt, sondern nur, in welchem Jahr der Abfluss stattfindet.

Ausschlaggeb...

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