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SWK 33, 20. November 2010, Seite 965

Salzburger Steuerdialog 2010: Zweifelsfragen zur Einkommensteuer

Mitunternehmerschaft – Betriebsaufgabe – Gewinnfreibetrag – sonstige Einkünfte etc.

Bernhard Renner

Anfang Mai 2010 fand der diesjährige Salzburger Steuerdialog statt. Die Beantwortung der Zweifelsfragen zur Einkommensteuer wurde kürzlich veröffentlicht.Im Folgenden werden die wesentlichsten Punkte - gegliedert nach Sachverhalt, Frage und Antwort - dargestellt.

1. Mitunternehmerschaften: Tätigkeitsvergütungen an einen Mitunternehmer (§ 23 Z 2 EStG 1988 - EStR 2000, Rz. 1127 ff., 5801 ff.)

1.1. Sachverhalt

Eine Fremdenpension wird in Form einer GesBR geführt. Der Gewinn wird gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1988 ermittelt. An der Gesellschaft beteiligt sind jeweils zur Hälfte die Ehegatten, die Betriebsliegenschaft steht im Hälfteeigentum der Gesellschafter. Gewinne/Verluste werden laut Vertrag 50:50 aufgeteilt. Die Ehegattin führt den Pensionsbetrieb und erhält dafür eine Tätigkeitsvergütung. Der Ehegatte bezieht Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.

Es werden positive Betriebsergebnisse erzielt und der Ehegattin unter Berücksichtigung des Vorweggewinns (Tätigkeitsvergütung) positive Einkünfte zugerechnet, während beim Ehegatten laufend Verluste entstehen:


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Gewinn gesamt
Tätigkeitsvergütung B
Anteil A – 50 %
Anteil B – 50 %
Gesamt B
2007
3.000
15.000
–6.000
–6.000
9.000
2008
2.000
18.000
–8.000
–8.000
10.000
2009
4.000
21.000
–8.500
–8.500
12.500

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