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SWK 33, 20. November 2010, Seite 200

EuGH: Transparenzvorschriften über landwirtschaftliche Beihilfen sind ungültig

Der Europäische Rat und die Europäische Kommission haben die durch die Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vorgegebenen Grenzen überschritten, indem sie die Veröffentlichung der personenbezogenen Daten aller natürlichen Personen, die Empfänger von Mitteln aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sind, vorgeschrieben haben, ohne nach einschlägigen Kriterien zu unterscheiden. Solche Kriterien sind etwa die Zeiträume, während deren die Empfänger solche Beihilfen erhalten haben, die Häufigkeit oder auch Art und Umfang dieser landwirtschaftlichen Beihilfen. Insoweit erklärt der Gerichtshof daher bestimmte Vorschriften der Verordnung Nr. 1290/2005 und die Verordnung Nr. 259/2008 als Ganzes für ungültig. In Anbetracht der großen Zahl von Veröffentlichungen, die in den Mitgliedstaaten auf der Grundlage von Rechtsvorschriften erfolgt sind, die als gültig angesehen wurden, lässt die festgestellte Ungültigkeit indes nicht zu, die Wirkungen der Veröffentlichung der Listen von Empfängern von EGFL- und ELER-Mitteln in Frage zu stellen, welche die nationalen Behörden in de...

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