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Bilanzaufstellung und Bilanzfeststellung im Licht des Wertaufhellungszeitraums
Der Wertaufhellungszeitraum endet mit Ende der Aufstellung des Jahresabschlusses
Die Frage des Werterhellungszeitraums ist in der Literatur nicht unumstritten und gibt immer wieder Anlass zu Diskussionen. Durch die derzeit in Ausarbeitung befindliche AFRAC-Stellungnahme zu diesem Themenbereich gewinnt diese Diskussion wieder an Aktualität. Die nachfolgenden Ausführungen befassen sich mit der Frage, ob die in der Literatur immer wieder anzutreffende Vermischung der Begriffe der Jahresabschlussaufstellung und Jahresabschlussfeststellung Deckung in den gesetzlichen Bestimmungen findet. Sie gehen dabei von der derzeit gültigen Rechtslage aus, nehmen aber auch in einzelnen Fußnoten Bezug auf die neu verlautbarten International Standards on Auditing (ISA).
1. Erkenntnisse nach dem Abschlussstichtag
Gemäß § 222 Abs. 2 UGB hat der Jahresabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln. Dies bedeutet u. a., dass gemäß § 201 Abs. 1 UGB die Bewertungen den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) zu entsprechen haben. Diese Generalnorm bringt zwar keine Einschränkung bei der Ausübung von Wahlrechten, erlaubt es aber nicht, von zwingenden Gesetzesvorschriften bzw. GoB abzuweichen. Wie § 201 Abs. 2 Z 4 lit. b UGB dazu näher ausführt, sind dabei erkennbare Risiken und dr...