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SWK 18, 20. Juni 2010, Seite 622

Tätigkeitsbericht des VwGH für 2009

Laut Tätigkeitsbericht des VwGH fielen im Jahr 2009 5.358 Beschwerdefälle und 1.940 Anträge auf aufschiebende Wirkung neu an. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies einen Rückgang bei den Beschwerdefällen um 2.976 (35,71 %) und bei den Anträgen auf aufschiebende Wirkung um 2.386 (55,15 %). Die durchschnittliche Erledigungsdauer der 3.718 mit Sachentscheidung (Erkenntnis) erledigten Bescheidbeschwerden betrug (vom Tag des Einlangens bis zum Tag der Beschlussfassung im Senat) etwa 19 Monate (2008: rund 20 Monate), bei den 12 mit Sachentscheidung erledigten Säumnisbeschwerden rund 12 Monate (2008: etwa 20 Monate). Von den im Jahr 2009 erledigten Beschwerdesachen betrafen 533 den Bereich Abgaben, 44 Gebühren und Verkehrsteuern, 154 das Gewerberecht, 223 den Bereich Sozialversicherung, 353 das Arbeitsrecht, 387 das Baurecht und 3.596 das Sicherheitswesen.

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