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SWK 3, 20. Jänner 2010, Seite R 6
Glücksspielautomaten: Beschlagnahme
• Die Beschlagnahme eines Glücksspielautomaten ist auch nach der Rechtsänderung mit BGBl. I Nr. 126/2008 zulässig. - (§ 52 Abs. 2 GSpG), (Abweisung)
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