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SWK 3, 20. Jänner 2010, Seite 6

Glücksspielautomaten: Beschlagnahme

Die Beschlagnahme eines Glücksspielautomaten ist auch nach der Rechtsänderung mit BGBl. I Nr. 126/2008 zulässig. - (§ 52 Abs. 2 GSpG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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