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SWK 3, 20. Jänner 2010, Seite 6

Gebühren: Übersetzer

Für die Tätigkeit des Übersetzens von auf Band aufgezeichneten Telefongesprächen ist (nur) die Gebühr gemäß § 54 Abs. 1 Z 3 GebAG 1975 (für die Zuziehung zu gerichtlichen Vernehmungen oder Verhandlungen) in Ansatz zu bringen. - (§ 54 Abs. 1 Z 3 GebAG 1975), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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