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Steuerbegünstigungen und Gruppenkriterium
Begutachtungsentwurf zum LStR-Wartungserlas 2016, online abrufbar unter https://www. bmf.gv.at/steuern/LStR_2002_Wartung_2016_-_Begutachtungsentwurf.pdf?5nxa4h.
Zahlreiche Steuer- und Beitragsbegünstigungen bzw -befreiungen setzen voraus, dass die betreffende Zuwendung zumindest einer Gruppe von Arbeitnehmern des betreffenden Arbeitgebers gewährt wird. Als Arbeitnehmer können diesbezüglich grundsätzlich nur Personen in einem Dienstverhältnis angesehen werden.
Hinsichtlich der Steuerbefreiungen für die Nutzung von Sport- und Sozialeinrichtungen des Arbeitgebers, für Gesundheitsförderungsmaßnahmen, für Betriebsveranstaltungen und Zukunftsvorsorgemaßnahmen (für Risikoversicherungen) können aus verwaltungsökonomischen Gründen auch ehemalige Arbeitnehmer als eigene Gruppe angesehen werden.