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SWK 3, 20. Jänner 2010, Seite 63

Umsatzsteuer-Update: Aktuelles auf einen Blick

Gesetzgebung - Rechtsprechung - Verwaltungspraxis

Wolfgang Berger

"Was gibt es Neues?" - Dieser Nachrichtenüberblick bietet kurz und bündig alles Wissenswerte rund um die Umsatzsteuer für den Unternehmensalltag und die Beratungspraxis.

1. Vorsteuererstattung von in Österreich ansässigen Unternehmern in anderen EU-Mitgliedstaaten

• Alle Erstattungsanträge ab sind zwingend über FinanzOnline abzuwickeln. Anträge in Papierform sind unzulässig.

• In FinanzOnline unter "Eingaben/Anträge" ist der Punkt "Erstattung Vorsteuer" auszuwählen. In dieser Seite sind der Erstattungszeitraum, die Steuernummer und der jeweilige EU-Mitgliedstaat der Erstattung bekanntzugeben.

• Die erforderlichen Angaben werden vom System erfragt und sind vollständig auszufüllen (vor allem Bankdaten, E-Mail-Adresse und frei gewählte Sequenznummer bzw. die erforderlichen Angaben zur Rechnung)!

• Manche Mitgliedstaaten verlangen darüber hinaus ab einem Rechnungsbetrag über 1.000 Euro (bei Treibstoffrechnungen 250 Euro) die Vorlage einer Rechnungskopie, die mittels pdf.-Anhang in FinanzOnline übermittelt werden kann.

• Der Erstattungsantrag ist bis spätestens 30. September des Folgejahres via Finanz-Online elektronisch einzubringen.

• Der Antrag gilt nur dann als vorgelegt, wenn alle erford...

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