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Das neue Zahlungsdienstegesetz
Die geänderte Rechtslage bringt Bankkunden Vor- und Nachteile
Mit Inkrafttreten des neuen Zahlungsdienstegesetzes (ZaDiG)am und den damit einhergehenden Änderungen des Bankwesengesetzes (BWG) und des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) wurde die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (Payment Services Directive, kurz PSD)in das österreichische Recht umgesetzt.Durch das ZaDiG kommt es überwiegend zu Verbesserungen des Konsumentenschutzes, punktuell aber auch zu Verschlechterungen. Der vorliegende Beitrag bietet in diesem Zusammenhang einen praxisorientierten Überblick.
1. Allgemeines
Mit dem ZaDiG wurde das Recht des Zahlungsverkehrs in Österreich einer neuen gesetzlichen Grundlage zugeführt, um eine europaweite Kooperation der Kreditwirtschaft zur Vereinheitlichung und Beschleunigung des gemeinschaftsweiten Zahlungsverkehrs zu ermöglichen. Gleichzeitig wurde eine neue Kategorie von Zahlungsdienstleistern, nämlich die Zahlungsinstitute, geschaffen, die ohne Bankkonzession mit Hilfe des "EU-Passes" in der gesamten EU tätig werden können. Damit soll der Zahlungsdienstleistungsmarkt für Nichtbanken EU-weit geöffnet und gleichzeitig der Wettbewerb verstärkt werden.
2. Anwendungsbereich
§ 1 Abs. 1 ZaDiG legt fest, dass nur Zahlungsdienstleister in ...