Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 9, 20. März 2010, Seite S 408

Zum Tatbegriff der Abgabenhinterziehung

Eine kritische Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des OGH

Otto Plückhahn

Der OGH hat im Urteil vom, 13 Os 105/08b, Grundsätzliches zum Tatbestand der Abgabenhinterziehung ausgeführt. Dieses Judikat ist im Schrifttum - zu Recht - auf Kritik gestoßen.Auch Gerichte und Verwaltungsbehörden folgten - jedenfalls bisher - dieser Rechtsansicht nicht. Im Folgenden soll auf einen wesentlichen Gesichtspunkt hingewiesen werden, der die Rechtsansicht des OGH in Frage stellt.

1. Auffassung des OGH

Der OGH geht davon aus, dass die Jahressteuerklärung zu einer Steuerart - allenfalls auch als Bündel mehrerer steuerlicher Einzelaspekte - eine selbständige Tat im Sinn des § 21 Abs. 1 FinStrG ist. Die allenfalls trennbaren Einzelaspekte an steuerlichen Unrichtigkeiten stellten eine tatbestandliche Handlungseinheit dar. Der Vorsatz der Abgabenhinterziehung müsse sich nicht auf die Höhe des Verkürzungsbetrags erstrecken, sondern nur auf die Verkürzung dem Grunde nach. Dies bedeutet nach Ansicht des OGH, dass für die Strafdrohung und auch für die Zuständigkeit der gesamte aus der Steuererklärung resultierende Verkürzungsbetrag heranzuziehen ist und nicht nur der aus vorsätzlichem Verhalten resultierende Betrag.

2. Kritik an dieser Auffassung

Angelpunkt dieser Beurteilung ist der Tatbegriff der Abga...

Daten werden geladen...