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ÖBA 12, Dezember 2017, Seite 861

Individualverfahren zu Negativzinsen: kein Anspruch der Bank auf Sollzinsen zumindest in der Höhe des Aufschlags

§§ 914, 988, 1000 ABGB; § 6 KSchG

Sieht ein Kreditvertrag Sollzinsen nach der absoluten Berechnungsmethode ohne Mindestwert vor, scheidet eine ergänzende Auslegung dahin aus, dass der Bank zumindest Zinsen in Höhe des Aufschlags zustünden. Einerseits haben die Parteien eine eindeutige Regelung getroffen und deshalb fehlt eine Vertragslücke. Andererseits würde eine solche Auslegung auch im Widerspruch zu § 6 Abs 1 Z 5 KSchG stehen.

Aus den Entscheidungsgründen:

Der Kl und seine damalige Ehefrau schlossen mit der Bekl am einen endfälligen FX-Kreditvertrag ab. Es wurde ihnen ein in CHF ausnutzbarer Betrag von € 284.000 zugezählt. Die Laufzeit des Kreditvertrags endet am . Vereinbart wurde ein variabler Zinssatz, und zwar von 0,875% pa über dem maßgeblichen Indikatorwert. Zinsanpassungstermine sind der 1.1., 1.4., 1.7. und 1.10. Als Indikatorwert wurde der 3-M-CHF-LIBOR vereinbart. Vor Addition des Zinsaufschlags von 0,875% auf den Indikatorwert ist Letzterer kaufmännisch auf 0,125%-Punkte zu runden. Fällig sind die Zinszahlungen jeweils zum Ende jedes Quartals. Zu verzinsen ist der endfällige Kreditbetrag; dieser beträgt dzt CHF 454.485,19.

Am schwankte der LIBOR ers...

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