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Abgabenbescheid: Begründung
• Die Begründung eines Abgabenbescheides muss in einer Weise erfolgen, dass der Denkprozess, der in der behördlichen Erledigung seinen Niederschlag findet, sowohl für den Abgabepflichtigen als auch im Fall der Anrufung des Verwaltungsgerichtshofes für diesen nachvollziehbar ist. - (§ 288 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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