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SWK 28, 1. Oktober 2010, Seite 107

Die Rechtsform der GmbH für die Zusammenarbeit von Ärzten in Gruppenpraxen

Einsatzmöglichkeiten und Einsatzbedingungen im Überblick

Leo Chini

Das Ärztegesetz (ÄrzteG) 1998 wurde durch die 14. Ärztegesetz-Novelle, BGBl. I Nr. 61/2010, mit folgenden Zielsetzungen geändert: Schaffung einer Ersatzregelung für die Bedarfsprüfung für selbständige Ambulatorien;Möglichkeit der Gründung einer Gruppenpraxis für Ärzte und Zahnärzte in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH);Einführung eines Zulassungsverfahrens für Gruppenpraxen, das den Forderungen des EuGH hinsichtlich der Gleichbehandlung von Gruppenpraxen und selbständigen Ambulatorien entsprechen soll; Neuerungen bei der Evaluierung und Kontrolle der Qualitätskriterien. Im Folgenden soll versucht werden, einen ersten groben Überblick über Einsatzmöglichkeiten und Einsatzbedingungen der GmbH zu geben. Die hier dargestellten Überlegungen gelten, sofern sie sich nicht spezifisch auf die Rechtsform der GmbH beziehen, auch für Offene Gesellschaften (OG) im Sinne des § 105 UGB. Somit besteht ein Wahlrecht zwischen diesen beiden Rechtsformen - scheinbar ohne rechtsformspezifische Ausprägungen. Diese ergeben sich jedoch eindeutig aus den Unterschieden zwischen den Rechtsgrundlagen einer GmbH und jenen einer OG. Die Komplexität der Darstellung ist darauf zurückzuführen, ...

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