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SWK 28, 1. Oktober 2010, Seite 862

Verfahrensbeendende Prozessabsprache und Missbrauch der Amtsgewalt

Ordnungsgemäße Ermittlungstätigkeit als Conditio sine qua non

Michael Kotschnigg

Das pflichtwidrige Unterlassen einer gebotenen Beweisaufnahme oder einer ordnungsgemäßen Ermittlungstätigkeit, um so eine prozessbeendende Absprache zu ermöglichen bzw. nicht zu gefährden, kann den Tatbestand des § 302 Abs. 1 StGB erfüllen.

1. Urteil des OGH

Mit der Entscheidung vom , 13 Os 1/10 m, hat der OGH seine strikt ablehnende Haltung zu verfahrensbeendenden Prozessabsprachen erneut betont und die S. 836Folgen dieser Form der Verfahrensbeendigung mit aller Deutlichkeit vor Augen geführt. Allerdings hat sich der Anlassfall (noch) im "grünen Bereich" abgespielt. Das dürfte seine Ursache auch (oder gerade) darin gehabt haben, dass er sich bereits im Stadium der Hauptverhandlung befunden hat, die Ermittlungstätigkeit des Gerichts daher auf die Befragung weniger Zeugen beschränkt war, der Vorteil aus dem Unterlassen dieser Ermittlungstätigkeit daher ein sehr bedingter gewesen wäre. Kurzum: Das Gericht hat zumindest einzelne Zeugen befragt, daher konnte von dem Unterlassen jedweder bzw. einer ordnungsgemäßen Ermittlungstätigkeit keine Rede sein.

1.1. Ausgangslage

Dem Angeklagten X wurde - aus seiner Sicht zu Unrecht - das Vergehen des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt zur Last gelegt (§§ 15, 269 Abs...

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