Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 28, 1. Oktober 2010, Seite 847

Gutglaubensschutz, Rechnungsmerkmale und Übertragung der Verfügungsmacht

Der Anwendungsbereich allgemeiner Rechtsgrundsätze des Unionsrechts ist mit besonderer Sorgfalt zu erforschen

Marco Laudacher

Seit der EuGH-Rechtsprechung in den verbundenen Rechtssachen Kittel und Recolta Recyclingsoll nach Teilen der Lehre der Grundsatz des "Gutglaubensschutzes" auch im Bereich der Rechnungsmerkmale gültig sein.Den mittlerweile zahlreichen Ableitungen zu diesem Thema fehlt allerdings weiterhin die unionsrechtliche Grundlage. EuGH,BFHund VwGHsind der obgenannten Auffassung auch in der neueren Rechtsprechung bisher nicht gefolgt und halten an den Rechnungsmerkmalen als notwendiger Voraussetzung des Vorsteuerabzugs fest. Auch die fehlende Übertragung der Verfügungsmacht kann zum Stolperstein für den Vorsteuerabzug werden.

1. Methodische Grundlagen

1.1. Konsequenz eines generellen Gutglaubenschutzes

Wäre die Rechtsansicht richtig, wonach der Gutglaubensschutz generell die national geregelten Rechnungsmerkmale quasi verdrängen kann, müsste dem EuGH unterstellt werden, dass er mit seiner Rechtsprechung und Auslegung die MwStSyst-RL im Punkt Rechnungsmerkmale abgeschwächt hat. § 11 UStG würde mit den unionsrechtlichen Rechtsgrundsätzen "Rechtssicherheit" und "Verhältnismäßigkeit" kollidieren, weil durch die vom EuGH vorgenommene Interpretation der MwStSyst-RL der Gutglaubensschutz allumfassend auch für di...

Daten werden geladen...