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Keine Abgabenbegünstigungen bei mangelhafter Rechtsgrundlage
Keine Untersuchung der tatsächlichen Geschäftsführung erforderlich
Der VwGH hat einmal mehr bestätigt, dass Mängel in der Rechtsgrundlage einer - behauptetermaßen - abgabenrechtliche Zwecke i. S. d. §§ 34 ff. BAO verfolgenden Körperschaft unabhängig von der tatsächlichen Zweckverfolgung unweigerlich zum Verlust abgabenrechtlicher Begünstigungen führen.Im gegenständlichen Fall enthielt der Gesellschaftsvertrag einer GmbH zwar eine entsprechende Verwendungspflicht allenfalls vorhanden Vermögens für den Fall der Auflösung der Körperschaft, nicht jedoch für jenen des Wegfalls des begünstigten Zwecks.
1. Sachverhalt
Der Gesellschaftsvertrag einer "Marketing-GmbH", deren Anteile ausschließlich ein Dachverband im Bereich des Sports hält, enthält u. a. folgende Bestimmungen:
"Gegenstand des Unternehmens ist die Ausbreitung und Förderung des Fußballsports ..., sowie die Ausübung von Marketing- und Sponsoringtätigkeiten zum Zwecke der Förderung des Fußballsports ... Die Gesellschaft ist nicht auf Gewinn ausgerichtet, sondern dient im Sinne der §§ 34 ff. BAO ausschließlich und unmittelbar der Förderung gemeinnütziger Zwecke, nämlich der Förderung des Fußballsportes .... Eine Ausschüttung von Gewinnen an die Gesellschafter ist ausgeschlossen. Im Fall der Auflösung der Gesellsch...