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Der Rechtsrahmen privatgutachterlicher Tätigkeit
Privatgutachten werden - im Gegensatz zu amtlichen Gutachten - nicht über gerichtlichen, staatsanwaltschaftlichen oder verwaltungsbehördlichen Auftrag, sondern auf Grundlage eines privatrechtlichen Vertrages im Auftrag einer Partei erstellt. Gleichwohl werden solche Gutachten häufig von Personen verfasst, welche auch als allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige tätig sind. Der Frage, welche rechtlichen Rahmenbedingungen diese dabei zu beachten haben, widmet HR Dr. Alexander Schmidt, Vizepräsident des Wiener Handelsgerichts und Rechtskonsulent des Hauptverbandes der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen, in der eben erschienenen Ausgabe 1/2010 der Zeitschrift "Sachverständige" eine umfassende Analyse. Er geht neben zivilrechtlichen Fragestellungen (wie vertragliche Grundlagen, Haftung und Urheberrechte) vor allem auch den bestehenden standesrechtlichen Beschränkungen sowie dem prozessualen Beweiswert derartiger privat beauftragter Gutachten im Zivil-, Straf- und Verwaltungsverfahren nach.