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SWK 25, 1. September 2010, Seite 777

KESt-Haftungsbescheide für (verdeckte) Ausschüttungen

Eine kritische Betrachtung anhand der Rechtsprechung

Erich Schwaiger

Liegt der Schwerpunkt erstinstanzlicher Verfahren vor allem auf dem Aufspüren neuer Abgabenvorkommen, konzentrieren sich die Rechtsmittelverfahren - verständlicherweise nicht immer nur zur Freude der Außenprüfer - verstärkt darauf, ob diese Claims auch ordnungsgemäß abgesteckt wurden. In letzter Zeit wurde dabei auch den KESt-Bescheiden auf den Zahn gefühlt,was die Finanzverwaltung veranlasste, das seit vielen Jahren verwendete Bescheidmuster L 20 zu überarbeiten und durch das Muster KeSt 1 zu ersetzen.

In diesem Beitrag sollen die wichtigsten Fehlerquellen der bisherigen Bescheide anhand der Entscheidungen von UFS und VwGH lokalisiert werden. Der Fokus soll dabei auf die Vorschreibung der KESt nach der Feststellung von (verdeckten) Ausschüttungen gerichtet werden. Sinngemäß sind die einzelnen Punkte aber natürlich auch auf andere im Abzugswege einzubehaltende Selbstberechnungsabgaben wie etwa die Lohnsteuer anwendbar. Zur Unterscheidung zwischen (kombinierten) Sammelbescheiden und zusammengefassten Festsetzungen (§ 201 Abs. 4 BAO) darf auf die Ausführungen in SWK-Heft 22/2010, S 695, verwiesen werden.

1. Problembereiche

Die Finanzämter verwenden für die Vorschreibung der KESt an Kapitalgesellschafte...

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