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SWK 34, 5. Dezember 2010, Seite 132

EuGH kippt Zugabenverbot

Nach § 9a Abs. 1 Z 1 UWG ist jede geschäftliche Handlung verboten, die das Anbieten einer Zugabe mit dem Kauf von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen verknüpft. Eine derartige Praxis ist allgemein verboten, ohne dass anhand des tatsächlichen Einzelfalls geprüft werden müsste, ob die fragliche geschäftliche Handlung im Licht der in den Art. 5 bis 9 der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken aufgestellten Kriterien "unlauter" ist. Außerdem widerspricht eine solche Regelung, die strengere als die in der Richtlinie festgelegten Maßnahmen vorsieht, dem Inhalt von Art. 4 der Richtlinie, der es den Mitgliedstaaten ausdrücklich untersagt, solche Maßnahmen beizubehalten oder zu erlassen, selbst wenn mit solchen Maßnahmen ein höheres Verbraucherschutzniveau erreicht werden soll. Eine solche Regelung, die ein allgemeines Zugabenverbot vorsieht und nicht nur auf den Schutz der Verbraucher abzielt, sondern auch andere Ziele verfolgt, steht in Widerspruch zu Unionsrecht. Die mit dem Kauf einer Zeitung verbundene Möglichkeit der Teilnahme an einem Gewinnspiel ist im Übrigen nicht allein deshalb eine unlautere Geschäftspraktik im Sinne von Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie 2005/29/EG, wei...

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