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SWK 34, 5. Dezember 2010, Seite 127

Das Verhältnis von Unternehmensbilanz und Steuerbilanz bei Forderungen

Eine als richtig erkannte Steuerbilanz indiziert eine richtig erstellte Unternehmensbilanz

Susanne Kalss

Der folgende Beitrag geht der Frage nach, wie das Verhältnis von unternehmensrechtlicher Bilanz und Steuerbilanz ausgestaltet ist und welche wechselseitigen Abhängigkeiten bestehen.

1. Umlaufvermögen in der Unternehmensbilanz

Gemäß § 224 Abs. 2 B II UGB sind Forderungen Teil des Umlaufvermögens. Zur besseren Darstellung sind die allgemeinen Forderungen aus Lieferungen und Leistung von jenen gegenüber verbundenen Unternehmen und jenen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, getrennt auszuweisen. Für jeden gesondert ausgewiesenen Posten ist der Betrag der Forderung mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in der Bilanz anzumerken oder im Anhang anzugeben. Die Forderungen sind im Grundsatz so lange als Forderungen auszuweisen, wie das bilanzierende Unternehmen das Forderungsrecht innehat. Da das Forderungsrecht durch ein Ausfallrisiko geprägt ist, hat das Unternehmen die Forderungen zu aktivieren, das letztlich das Risiko des Forderungsausfalls trägt. Eine Wertberichtigung einer Forderung wegen des möglichen Forderungsausfalls wird nicht gesondert ausgewiesen, sondern direkt verrechnet. § 207 Abs. 1 UGB sieht für das Umlaufvermögen und damit auch für Forderungen das stre...

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