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Innergemeinschaftlicher Erwerb als zusätzlicher NoVA-Tatbestand seit 1. 7. 2010
Auswirkungen dieser Änderungen auf die Umsatzsteuer
Durch das Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG) 2010 wurde der innergemeinschaftliche Erwerb gem. § 1 Z 2 NoVAG 1991 als neuer NoVA-Tatbestand hinzugefügt. Bisher kam in den Fällen des innergemeinschaftlichen Erwerbs der Ersatztatbestand des § 1 Z 3 NoVAG (erstmalige Zulassung) zur Anwendung. In den folgenden Ausführungen werden diese gesetzliche Änderung auf Grundlage des Erlasses des BMF-010220-/0097-IV/9/2010, sowie ihre Auswirkungen auf die Umsatzsteuer dargestellt.
1. NoVA-Tatbestände
Seit unterliegt nunmehr auch der innergemeinschaftliche Erwerb von Fahrzeugen (wie Motorrädern, Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen, Kleinbussen, Campingbussen und Sonderfahrzeugen [z. B. Quads]) der NoVA. Dieser Tatbestand ergänzt den Grundtatbestand des § 1 Z 1 NoVAG, wonach folgende Vorgänge der NoVA unterliegen:
• die Lieferung von bisher im Inland nicht zum Verkehr zugelassenen Kraftfahrzeugen, die ein Unternehmer (§ 2 UStG 1994) im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, ausgenommen die Lieferung an einen anderen Unternehmer zur gewerblichen Weiterveräußerung,
• die erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland
• sowie die Lieferung, der Eigenverbrauch durch Entnahme (§ 3 Abs. 2 UStG 1994) und die Änderung der b...