zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 34, 5. Dezember 2010, Seite S 1028

Schlussanträge in den verb. Rs. C-436/08 und C-437/08, Haribo/Salinen AG, zu Portfoliodividenden

(M. L.) - Die Generalanwältin Kokott hält im Schlussantrag vom zur Rs. Haribo/Salinen AG zwar die Anwendung der Anrechnungsmethode für die Besteuerung von Portfoliodividenden aus EU-Staaten trotz Verstoßes gegen Art. 56 EG für gerechtfertigt, weil das Risiko letztlich in der Sphäre des Anlegers bleibt. Sie stellt aber gleichzeitig fest, dass ein Verstoß gegen Unionsrecht vorliegt, wenn Portfoliodividenden aus EWR-Staaten nur bei bestehender Amts- und Vollstreckungshilfe von der Körperschaftsteuer befreit sind. Die bestehende Benachteiligung der Drittstaatsdividenden kann durch die Rechtfertigungsgründe der Aufteilung der Besteuerungsbefugnis, der Gegenseitigkeit und der steuerlichen Überwachung nicht beseitigt werden. Zudem stellt auch die Anwendung der Anrechnungsmethode ohne Anrechnungsvortrag in Verlustsituationen einen Verstoß gegen Art. 56 EG dar. Zum Verfahren und zum Schlussantrag siehe die ausführliche Darstellung in der Dezemberausgabe des UFSjournals.

Daten werden geladen...