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SWK 34, 5. Dezember 2010, Seite T 203

Unerfreuliche Zeiten für Steuerbetrüger

Die wichtigsten Änderungen durch die FinStrG-Novelle 2010 und das Betrugsbekämpfungsgesetz 2010 im Überblick

Fabian Sylle

Künftig geraten Steuersünder, die Steuerhinterziehung und Steuerbetrug im großen Stil betreiben, verstärkt ins Visier der Finanzbehörden. Die neuen Gesetze dafür sind am vom Nationalrat beschlossen worden. Besonders auffallend ist, dass große Steuerbetrüger künftig auf jeden Fall mit Freiheitsstrafen rechnen müssen; optional kann auch eine Geldstrafe verhängt werden. Steuerbetrüger, Geldwäscher und andere Steuersünder sollen aufgedeckt und bestraft werden. Die neu zu gründende Finanzpolizei wird in Zukunft gegen Verdächtige ermitteln. Eine Regelung trifft alle Steuersünder gleichermaßen: Die Verjährungsfrist für Steuerhinterziehung ist von sieben auf zehn Jahre angehoben worden.

1. Einführung der Strafaufhebung in besonderen Fällen (Verkürzungszuschlag) - § 30a FinStrG

Decken abgabenrechtliche Überprüfungsmaßnahmen Nachforderungen auf und besteht der Verdacht auf ein Finanzvergehen, dann kann die Behörde - unter bestimmten Voraussetzungen - von der Einleitung eines förmlichen Strafverfahrens absehen. Dies jedoch nur dann, wenn innerhalb des Veranlagungszeitraums von einem Jahr der Betrag 10.000 Euro nicht übersteigt; in Summe dürfen 33.000 Euro nicht überschritten werden.

Werden die Abgabennachfo...

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