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SWK 16, 1. Juni 2010, Seite R 36
Vorsteuer: Abzug
• Vorsteuern können nur dann geltend gemacht werden, wenn eine Lieferung oder sonstige Leistung erbracht wurde. - (§ 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1994), (Abweisung)
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