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SWK 16, 1. Juni 2010, Seite 11

AfA für ein Mietgebäude ab Anschaffung

AfA für ein Mietgebäude ab Anschaffung (§ 7 Abs. 1 EStG)

Da für die AfA der Zeitpunkt der Bezahlung der Anschaffungskosten nicht von Belang ist, sind die Anschaffungsnebenkosten - auch wenn sie erst im Folgejahr anfallen - bereits im Jahr der Anschaffung in die AfA-Basis einzubeziehen ().

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