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Spritpreisgestaltung nicht gesetzwidrig
Der VfGH hat entschieden, mehrere Anträge von Mineralölkonzernen gegen die Regeln zur Spritpreisgestaltung zurückzuweisen bzw. abzuweisen. Mit einer Verordnung des Wirtschaftsministers ist festgelegt, dass eine Preiserhöhung an Tankstellen nur zum ersten täglichen Betriebsbeginn oder bei durchgehendem Betrieb nur um Mitternacht erlaubt ist. Nach Ansicht der Mineralölkonzerne greift dies unzulässigerweise in verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte wie etwa in das Recht auf Erwerbsfreiheit oder das Grundrecht auf Unversehrtheit des Eigentums ein. Dies ist, so der VfGH, jedoch nicht der Fall. Die VO ist nämlich tatsächlich geeignet, die Preistransparenz auf dem Treibstoffmarkt zu erhöhen. Und weiter: "Einerseits bleibt es den Betreibern von Tankstellen unbenommen, einmal pro Tag eine Preiserhöhung vorzunehmen, während weder in Bezug auf die Anzahl von Preissenkungen noch in Bezug auf deren Zeitpunkt Vorgaben gemacht werden. Andererseits sind erhöhte Transparenz und ein funktionierender Wettbewerb gerade auf einem Markt wie dem Treibstoffmarkt mit einer sehr großen Anzahl an Marktteilnehmern mit unterschiedlicher finanzieller Leistungsfähigkeit von besonderer Bedeutung". Vor diesem...