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SWK 16, 1. Juni 2010, Seite T 91

Wiederaufnahme in jedem Fall?

Gerade in Zeiten wie diesen wird ständig von Verwaltungseinsparungen etc. gesprochen, doch im täglichen Steuerleben merkt man nicht wirklich etwas davon ...

... da werden Betriebsprüfungen in die Länge gezogen, auch wenn nach kurzer Zeit festgestellt wird, dass in einem konkreten Fall nichts zu holen ist, da werden Bescheide oder Vorhalte etc. mit RSa- oder RSb-Brief zugestellt oder wegen Kleinigkeiten Rechtsmittelverfahren über Jahre hindurch abgehalten. Bisher dürfte niemand in der Verwaltung erhoben haben, was die Ausstellung eines Bescheids oder die Abhaltung eines Rechtsmittelverfahrens wirklich kostet. Denn zu den Verwaltungskosten kommen ja noch Kosten des Beraters etc., der sich bei Bagatellfällen mit einer Verrechnung schwertut.

Kürzlich erhielt ich für einen Klienten einen Wiederaufnahmebescheid, der die übliche Begründung enthält, dass die Wiederaufnahme unter Abwägung von Billigkeitsgründen erfolgen musste, weil die "Auswirkungen nicht als geringfügig angesehen werden". Voller Schreck denkt man an eine hohe Nachzahlung, an eine Nachüberprüfung oder ein übersehenes Vorhalteverfahren oder was auch immer. Doch blättert man um, erhält man den folgenden Bescheid mit einer Gutschrift von 0,82 Euro.

Das kann ich dem Klienten ja gar nicht mitteilen, weil die Kosten für Briefpapier und Porto wesentlich höher wären und der Klient mit R...

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