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Negatives Kapitalkonto
• Für den Eintritt der Rechtsfolge des § 24 Abs. 2 letzter Satz EStG 1988 kommt es nicht darauf an, ob das negative Kapitalkonto auf Verluste früherer Perioden oder auf Entnahmen oder auf beides zurückzuführen ist. - (§ 24 Abs. 2 EStG 1988), (Abweisung)
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