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SWK 12, 20. April 2010, Seite 26

Ausfuhrerstattung

Eine Ausfuhrerstattung kann wegen der Nichteinhaltung der Richtlinie 91/628/EWG versagt werden, auch wenn es keine Anzeichen dafür gibt, dass das Wohlbefinden der beförderten Tiere konkret beeinträchtigt worden ist. - (§ 2 Ausfuhrerstattungsgesetz), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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