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SWK 12, 20. April 2010, Seite 26

Familienbeihilfe: Anspruch

Kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht nach § 5 Abs. 3 FLAG für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. Bei der Frage des ständigen Aufenthaltes i. S. d. § 5 Abs. 3 FLAG geht es nach der hg. Rechtsprechung um objektive Kriterien, die nach den Gesichtspunkten des Vorliegens eines gewöhnlichen Aufenthaltes nach § 26 Abs. 2 BAO zu beurteilen sind. - (§ 5 Abs. 3 FLAG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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