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SWK 12, 20. April 2010, Seite 490

Die Rolle der Beteiligungsgemeinschaft in der Unternehmensgruppe

Streitfragen und Lösungsvorschlag

Werner Haslehner

Die Rolle der Beteiligungsgemeinschaft in der Unternehmensgruppe als Gruppenträger oder bloßes Vehikel zur Herstellung einer finanziellen Verbindung ist nach wie vor strittig. Bedeutsam ist dies vor allem für die Abgrenzung zweier über eine Beteiligungsgemeinschaft miteinander verbundene Gruppen. Der jüngste Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2010 bringt dazu Neues, indem die Beteiligungsgemeinschaft auf "mittlerer Ebene" ausgeschlossen werden soll. Der vorliegende Beitrag nimmt die geplante Gesetzesänderung zum Anlass, die bestehenden Streitfragen und Unklarheiten zu beleuchten und eine Lösung vorzuschlagen.

1. Zweck der Errichtung von Beteiligungsgemeinschaften

Beteiligungsgemeinschaften dienen innerhalb einer Unternehmensgruppe im Wesentlichen drei Zwecken: Erstens der Herstellung der finanziellen Verbindung, wenn kein mehrheitsbeteiligter Gruppenträger besteht - dies entspricht dem vordringlichsten Ziel des Gesetzgebers bei der Schaffung dieses Rechtsgebildes: der Schaffung von Mehrmüttergruppen.

Zweitens kann durch Beteiligungsgemeinschaften das Ausmaß der Zurechnung des steuerlichen Ergebnisses der Beteiligungskörperschaft gesteuert werden.

Während im Fall einer inländischen Bete...

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