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SWK 12, 20. April 2010, Seite 474

Die typisierende Betrachtungsweise bei der Einkünftezurechnung

Unvereinbarkeit der neuen Rz. 104 EStR 2000 mit dem Legalitätsprinzip

Thomas Leitner

Vor dem Hintergrund der neu verfassten Rz. 104 EStR 2000 werden die Voraussetzungen der typisierenden Betrachtungsweise im Steuerrecht analysiert und in diesem Zusammenhang Überlegungen zu möglichen Implikationen im Bereich der Einkünftezurechnung angestellt.

1. Einleitung - Problemstellung

Die EStR 2000 i. d. F. des Wartungserlasses 2009 sehen in ihrer Rz. 104 restriktive Zurechnungskriterien vor, unter denen bei "höchstpersönlichen Tätigkeiten" eine Zurechnung von Vergütungen an eine "zwischengeschaltete" Kapitalgesellschaft, die unter dem Einfluss des Steuerpflichtigen oder seiner nahen Angehörigen steht, zu erfolgen habe. Demnach soll eine Einkünftezurechnung an die Kapitalgesellschaft insbesondere dann unterbleiben, wenn sie Marktchancen in Hinblick auf die betreffende Tätigkeit nicht selbst nutzen kann. Dies sei in typisierender Betrachtungsweise dann der Fall, wenn die betreffende Tätigkeit nach der Verkehrsauffassung eine höchstpersönliche Tätigkeit darstelle oder aufgrund eines gesetzlichen oder statutarischen Verbots nur von natürlichen Personen erbracht werden könne. Darüber hinaus unterbleibt eine Zurechnung an die Kapitalgesellschaft, wenn diese - zusätzlich zu den bereits genannten Kriterien - ü...

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