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Neuregelung zu Emissionszertifikaten nicht verfassungswidrig
Der VfGH hat die Regelungen betreffend die Zuteilung von Emissionszertifikaten für verfassungskonform befunden. Die ursprünglichen Bedenken, die Zuteilungspläne könnten gegen den Grundsatz der Geschlossenheit des Rechtsquellensystems verstoßen, konnten nicht aufrechterhalten werden. Da - anders als nach den mit Erkenntnis vom , G 138/05 u. a., für verfassungswidrig befundenen Gesetzesbestimmungen - dem nationalen Zuteilungsplan auch unter Berücksichtigung der in Prüfung gezogenen Wortfolgen in § 11 Abs. 1 und § 13 Abs. 2 Emissionszertifikategesetz keine Rechtsverbindlichkeit als selbständige Rechtsquelle - mehr - zukommt, treffen die Bedenken des VfGH nicht zu ( u. a.).