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SWK 12, 20. April 2010, Seite 50

Rentabilität beim Kauf der gestohlenen Schweizer Steuerdaten-CD-ROM

Gesetzwidrigkeiten im Lichte des innerstaatlichen und des Gemeinschaftsrechts, deren rechtliche Auswirkungen und Maßnahmen der betroffenen Steuerpflichtigen

Josef Streicher

Allen Ernstes verlangt Maximilian Romboldvom Staat gewinnorientiertes unternehmerisches Denken beim Kauf der gestohlenen Steuerdaten, errechnet eine Nettorendite von 16.000 %, die den Staat quasi verpflichte, die CD zu erwerben und zu verwerten, wobei er die dabei begangenen Verbrechen kühn vom Tisch wischt.

1. Heiligt der Zweck wirklich die Mittel?

Rombold klammert damit die Frage aus, ob sich der Staat - diesfalls der deutsche - über seine eigenen Gesetze, die kriminelle Handlungen unter Strafe stellen, nach dem Motto "Der Zweck heiligt die Mittel" hinwegsetzen darf. Nach allgemeinem Rechtsverständnis handelt es sich um Datendiebstahl sowie um Hehlerei durch den Staat. Dieser unterstützt nämlich den Dieb, die Tat zu verheimlichen, und kauft das Diebsgut, um es zu verwerten. Die Verwertung könnte der Staat noch damit rechtfertigen, auf diese Weise zu jenen Mitteln zu kommen, auf die er einen Rechtsanspruch hat (hinterzogene Steuern), den er allerdings auch nur mit rechtsstaatlichen Mitteln durchsetzen dürfte. Der Tatbestand der Verheimlichung ist jedenfalls erfüllt, da er den Datendieb deckt, ihm in einer Nacht-und-Nebel-Aktion sogar eine beträchtliche Summe zahlt und sich damit zum...

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