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SWK 12, 20. April 2010, Seite 49

Verwaltungskosten senken für Unternehmen - eine Worthülse

Bundesregierung für entsprechenden Maßnahmenplan - BMF belastet dagegen

Die Bundesregierung hat im März 2008 die Initiative "Verwaltungskosten senken für Unternehmen" ergriffen. Im Jahr 2010 soll der erste Teil des Einsparungsziels in Höhe von 560 Mio. Euro erfüllt werden. Wie sieht die Realität aus?

Der Entwurf einer Änderung der Verordnung des BMF betreffend die Abstandnahme von der Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen sieht die (Ab-)Senkung der Umsatzgrenze für die Verpflichtung zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) von 100.000 Euro auf 30.000 Euro vor. Damit werden Kleinstunternehmer, man denke z. B. an die Vielzahl der Vermieter von zwei bis drei Wohnungen, verpflichtet, neben der ordnungsgemäßen Einzahlung der Umsatzsteuer einen weiteren (monatlichen) Verwaltungsschritt zu setzen. Viele dieser Unternehmer werden mit dem Ausfüllen der UVA selbst ihre Probleme haben und würden sich eine echte Verwaltungsvereinfachung derart wünschen, wie bisher die Umsatzsteuer vierteljährlich berechnen zu können.

Die ab 2010 vorgesehene Abgabe der Zusammenfassenden Meldung (ZM) für sonstige Leistungen löst bei der betroffenen Gruppe von Unternehmern zahlreiche administrative Fragen aus. Selbst das BMF sieht sich veranlasst, die vom Fachbereich vertretene Rechtsmeinung "klarzustellen". Ob die Sekretärin eines Fre...

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