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SWK 27, 20. September 2010, Seite 828

Der Tierarzt im Abgabenrecht

Einkommen- und Umsatzsteuer, Gebühren, Sozialversicherung und Gesellschaftsrecht

Andreas Krammer und Elisabeth Hütter

Nicht nur im Einkommen- oder Umsatzsteuerrecht, sondern auch im Bereich des Gebührenrechts sowie sozialversicherungsrechtlich und gesellschaftsrechtlich finden sich spezielle Bestimmungen für Tierärzte. Im Folgenden seien die wesentlichen Eckpunkte überblicksmäßig für die Beraterpraxis dargestellt.

1. Tierärztliche Tätigkeit

Im Allgemeinen lassen sich tierärztliche Tätigkeiten in drei Felder gliedern: Kleintiermedizin, Nutztier- und Großtierpraxis sowie Lebensmittelüberwachung. Das Tierärztegesetz (TierärzteG) regelt darüber hinaus Vorbehaltstätigkeiten von Tierärzten. Diese Tätigkeiten dürfen nur von Tierärzten ausgeführt werden:

• Untersuchung und Behandlung von Tieren;

• Vorbeugungsmaßnahmen medizinischer Art gegen Erkrankungen von Tieren;

• operative Eingriffe an Tieren;

• Impfung, Injektion, Transfusion, Infusion, Instillation und Blutabnahme bei Tieren;

• Verordnung und Verschreibung von Arzneimitteln für Tiere;

• Schlachttier- und Fleischuntersuchung;

• Ausstellung tierärztlicher Zeugnisse und Gutachten;

• künstliche Besamung von Haustieren.

Hierzu gibt es allerdings Ausnahmen für Personen mit besonderen Befugnissen (etwa bei der Schlachttier- und Fleischbeschau).

Eine eigene Honorarord...

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