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SWK 27, 20. September 2010, Seite S 819

Basispauschalierung und Pauschalierungsverordnungen im Lichte der Steuergerechtigkeit

Die Rechtsprechung von VwGH und UFS gibt Anlass, über die weitere Rechtfertigung von Pauschalierungen nachzudenken

Christian Prodinger

Seit langen Jahren kennt das österreichische Einkommensteuerrecht Pauschalierungsregelungen zur Gewinnermittlung. Neben der gesetzlichen Basispauschalierunggibt es eine Vielzahl von Verordnungen für bestimmte Berufsgruppen. Die Rechtfertigung von Pauschalierungen im Allgemeinen und von bestimmten Verordnungen im Besonderen wurde in der Rechtsprechung und in der Literatur schon immer wieder behandelt. Neuere Judikate und die Notwendigkeit zur Budgetsanierung mögen jedoch eine neuerliche Gesamtbetrachtung auslösen.

1. Rechtsgrundlagen

Nach § 17 EStG können bei den Einkünften nach § 22 oder § 23 EStG Betriebsausgaben im Rahmen einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung allgemein mit 12 % der Umsätze (jedoch höchstens 26.400 Euro), für bestimmte Tätigkeiten aus kaufmännischer und technischer Beratung usw. in Höhe von 6 % der Umsätze (jedoch höchstens 13.200 Euro) geltend gemacht werden. Neben dem Pauschale können nur noch Ausgaben für Waren, Rohstoffe etc. und Ausgaben für Löhne und Fremdlöhne sowie eigene Versicherungskosten geltend gemacht werden.

Basierend auf der Verordnungsermächtigung des § 17 Abs. 4 EStG wurden vom BMF diverse Verordnungen erlassen. So werden zur Land- und Forstwirtschaft komplizierte Pauschalierungsre...

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