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SWK 26, 10. September 2010, Seite 62

Rechnung: Vorsteuerabzug

Eine Rechnung, aus der nicht die richtige Adresse der leistenden Unternehmen hervorgeht, berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug. Dies gilt u. a. dann, wenn unter der angegebenen Adresse nie eine Geschäftstätigkeit entfaltet wurde. Eine Anschrift kann unter dem Gesichtspunkt des § 11 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 auch unrichtig sein, wenn sie mit der im Firmenbuch eingetragenen übereinstimmt. - (§ 11 Abs. 1 Z 1 UStG 1994), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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