Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Vorabentscheidungsersuchen zum Rechtsbegriff "Gestellung von Personal" und zu möglichen Auswirkungen
Wenn die Umsatzsteuer zum Kostenfaktor wird
Der Vorlagebeschluss des Finanzgerichts (FG) Hamburg vom , 3 K 3/09,betrifft einen Fall, der nachdenklich stimmt. Das hat rein gar nichts mit der für sich betrachtet unspektakulären Rechtsfrage als vielmehr mit den Nachwirkungen zu tun: Der inländische Unternehmer hat den Begriff "Gestellung von Personal" weit interpretiert und diese Leistung an ausländische Kunden nicht steuerbar behandelt. Das wurde im Zuge einer Außenprüfung korrigiert - mit dem Ergebnis, dass die ausländischen Unternehmer die ihnen nunmehr in Rechnung gestellte deutsche Umsatzsteuer auf dem Erstattungsweg geltend gemacht haben. Doch wurde ihnen die Unrichtigkeit des Vorgehens des eigenen (deutschen) Fiskus im Ausgangsverfahren entgegengehalten, wodurch die Umsatzsteuer zum Kostenfaktor wird. Die erste Vorlagefrage betrifft die Auslegung des Begriffs "Gestellung von Personal", die beiden weiteren Fragen die - weit bedeutsamere - praktische Seite.
1. Der Ausgangsfall im Überblick
Die Klägerin hat sich darauf spezialisiert, selbständig tätige Lkw-Fahrer an Speditionen im EU-Raum (speziell aus Italien) i. d. R. zu kurzfristigen Einsätzen zu vermitteln, etwa bei Krankheit, Urlaub oder zu Spitzenzeiten. Die Fahrer sind...