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SWK 26, 10. September 2010, Seite T 155

Anleitung zum Steuersparen: Rasend rennradelnder Rechtsanwalt oder stolzer Stückpreis stoßweiser Steuerliteratur

Oder wie Querulanten den Rechtsstaat ausnützen

Gottlob ist Österreich ein Rechtsstaat,in dem man sich in einem ordentlichen Verfahren gegen nahezu alle Behördenakte mit Berufungen, Beschwerden, Einsprüchen etc. zur Wehr setzen kann. Manch einer überspannt allerdings den Bogen und nimmt Behörden nachgerade willkürlich in Anspruch. Zwei absurde Beispiele aus dem Abgabenrecht - vorangetrieben durch einen Rechtsanwalt und einen Steuerberater - sollen dies verdeutlichen und zum Nachdenken anregen.

1. Rechtsanwalts Rennrad - der Absurditäten erster Teil

Ein Rechtsanwalt schaffte ein Rennrad an, zog die darauf entfallende Umsatzsteuer als Vorsteuer ab und machte die Anschaffungskosten im Wege der AfA als Betriebsausgabe geltend. Da die Anschaffung von Sportgeräten zu nichtabziehbaren Kosten der Lebensführung zähle, anerkannte das Finanzamt die Vorsteuern und die AfA nicht an.

Wer nun glaubt, der Rechtsanwalt gab zu diesem Zeitpunkt nach dem Motto "Probieren geht über Studieren" klein bei, der irrt. In der Berufung meinte der smarte Rechtsfreund, das Fahrrad sei "Werbemittel, Fahrzeug, Hilfsmittel" und nur für diesen Zweck - offenbar als rasende Litfaßsäule - genutzt worden. Er strebe neue Klientel "im Bereich Sport- und Verkehrsrecht" an...

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