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SWK 19, 1. Juli 2010, Seite 67

Aktuelle Rechtsprechung des OGH

Arbeitsrecht - Gesellschaftsrecht - gewerblicher Rechtsschutz

Johannes Peter Gruber und Helen Pelzmann

Die folgende Übersicht fasst wichtige aktuelle Entscheidungen des OGH aus den verschiedensten Bereichen des Wirtschaftsrechts im weitesten Sinn kurz und kompakt zusammen.

1. Arbeitsrecht

Zinsen: Die gesetzlichen Verzugszinsen für Forderungen aus Arbeitsverhältnissen betragen 8 % über dem Basiszinssatz der OeNB, es sei denn, der Verzug beruht auf einer "vertretbaren Rechtsansicht" des Schuldners. Diese arbeitsrechtliche Sonderregelung gilt nicht für arbeitnehmerähnliche Personen (hier: Tankstellenpächter). Wenn diese als Unternehmer einem anderen Unternehmer gegenüberstehen, richten sich die Zinsen nach dem UGB ().

2. Gesellschaftsrecht

Gesellschafterausschluss: Seit 2006 kann der Hauptgesellschafter einer Kapitalgesellschaft, der mindestens 90 % der Anteile hält, die übrigen Gesellschafter aus der Gesellschaft ausschließen. Die ausgeschlossenen Gesellschafter erhalten eine Barabfindung, deren Höhe sie vom zuständigen Gericht überprüfen lassen können. Die österreichischen Gerichte sind ausschließlich zuständig, wenn es um eine österreichische Gesellschaft geht und der Hauptgesellschafter seinen Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat (hier: Italien) hat (

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