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SWK 19, 1. Juli 2010, Seite 638

Kumulierung von Normverbrauchsabgabe und Umsatzsteuer

Maßnahmen gegen die unsichere Rechtslage infolge Gesetz- und Unionsrechtswidrigkeit sowie Verletzung des Gleichheitsprinzips

Josef Streicher

Die EU-Kommission hat bereits vor Jahren ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet, weil sie die Normverbrauchsabgabe (NoVA) als Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer als unionsrechtswidrig erachtet. Die NoVA ist rechtshistorisch ein Aufschlag auf die Umsatzsteuer. Sie trat nämlich an die Stelle der seinerzeit geltenden erhöhten Umsatzsteuer (32%ige "Luxussteuer") für Kfz. Es handelt sich nicht um eine Verbrauchsabgabe (wie z. B. Tabak-, Biersteuer etc.), sondern um eine Zulassungsabgabe, deren Bemessungsgrundlage das umsatzsteuerliche Entgelt ist und deren Tarif (höchstens 16 %) sich nach dem Durchschnittsverbrauch bestimmt. Deshalb wird sie freilich nicht zu einer Verbrauchsabgabe. Die Gesamtsteuerbelastung beträgt an der Spitze somit 39,2 % vom Entgelt. Dem Steuertyp nach ist die NoVA also eine Umsatzsteuer. Österreich hat bisher auf die EU-rechtliche Problematik nur punktuell reagiert. Am hat die Kommission die Klage beim EuGH, Rs. C-433/09, eingebracht, wobei sie auf ein EuGH-Urteil zu Dänemark verwies, mit dem entschieden wurde, dass bei einem Autokauf keine Umsatzsteuer auf eine Zulassungssteuer erhoben werden darf.Laut Art. 78c MwStSyst-RL 2006/112/E...

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