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SWK 19, 1. Juli 2010, Seite 636

Umsatzsteuerpflicht bei Ausbildungskostenrückersatz durch den Arbeitnehmer

Umsatzsteuerprobleme in Frage und Antwort

Gerhard Gaedke und Michael Tumpel

Mit dem Arbeitnehmer wurde ein Ausbildungskostenrückersatz für die vom Arbeitgeber tatsächlich aufgewendeten Kosten für jene erfolgreich absolvierte Ausbildung i. S. d. § 2d AVRAG vereinbart, die dem Arbeitnehmer Spezialkenntnisse theoretischer und praktischer Art vermittelt, die dieser auch bei anderen Arbeitgebern verwerten kann. Wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Ablauf der vereinbarten Frist müssen von einem Arbeitnehmer für die vom Arbeitgeber veranlasste Fortbildung entstandene Kosten (teilweise) erstattet werden. Liegt darin ein umsatzsteuerpflichtiger Leistungsaustausch begründet?

Antwort: Nach Auffassung des UFS (, RV/0807-W/06) ist für den Fall, dass bei (vorzeitiger) Beendigung des Dienstverhältnisses eine Kompensationszahlung zu leisten ist, diese Entgelt für eine Sachleistung des Arbeitgebers und umsatzsteuerpflichtig (Ruppe, UStG3, § 1 Tz. 142). Als Begründung wird angeführt, dass der Arbeitnehmer das erworbene Wissen (z. B. die höhere Qualifikation) grundsätzlich auch bei einem anderen Arbeitgeber verwenden kann bzw. die erworbene Qualifikation eine erfolgreiche S. 637Arbeitssuche erleichtert. Nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen kann auch ein überwiegendes Interesse d...

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