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SWK 19, 1. Juli 2010, Seite 110

Strengere Regeln für das Krisen- und Risikomanagement bei Banken

Dem Finanzausschuss des Nationalrats liegt eine Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 und das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz geändert werden (RV 754 BlgNR 24. GP), zur Beschlussfassung vor: Im Zuge einer umfassenden Reform des Regelwerks für Kreditinstitute auf EU-Ebene wird den Mitgliedstaaten in Form neuer und geänderter Richtlinien den Mitgliedstaaten vorgeschrieben, zusätzliche kapitalmarktstärkende Maßnahmen einzuführen. Überwachung und Kontrolle von Großveranlagungsrisiken sollen sichergestellt und harmonisierte Regelungen zur Behandlung von hybriden Eigenmittelinstrumenten eingeführt werden. Die Einrichtung neuer Aufsichtskollegien dient der besseren Kontrolle der Institute, vor allem ihres Krisenmanagements. Zudem bedarf es strengerer Regeln für das Risikomanagement von Verbriefungen und eines besseren Liquiditätsrisikomanagements, um den Schutz der Gläubigerinteressen und die Finanzstabilität zu stärken.

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